Der Arbeitskreis Ruhr gegen rechtsextreme Tendenzen bei Jugendlichen bietet ab diesem Jahr eine Pro-jektförderung an. Mitglieder des Arbeitskreises können für eine (Teil-)Förderung von Projekten Mittel aus dem Fördertopf beantragen.
Was wird gefördert?
Die Projekte müssen inhaltlich an die Arbeitsfelder und Schwerpunkte des Arbeitskreises anschließen. Das bedeutet, dass sie sich mit Themen befassen müssen, die sich gegen rechtsextreme Tendenzen bei Jugendlichen richten und zur Prävention oder Bekämpfung dieser Tendenzen beitragen.
Mögliche Projekte können Aufklärungskampagnen in Jugendfreizeiteinrichtungen, Workshops zur Sensibilisierung für rechtsextreme Propaganda, interkulturelle Begegnungen und Austauschprogramme, oder auch kreative Projekte wie Theaterstücke oder Kunstprojekte sein, die sich mit den Ursachen und Folgen von Rechtsextremismus auseinandersetzen.
Die maximale Fördersumme beträgt 500€. Auch eine Teilfinanzierung von Projekten ist möglich.
Förderfähig sind sämtliche Kosten, die direkt mit der Umsetzung des Projekts zusammenhängen. Dazu können Honorare für Referent*innen, Materialkosten, Transportkosten und ähnliches gehören.
Wie kann eine Förderung beantragt werden?
Mitglieder des Arbeitskreises können Fördergelder für ihre Projekte beantragen, indem sie den Musterantrag ausfüllen und an mruhrmann[at]stadtdo.de oder kdemircialan[at]stadtdo.de senden.